Neuregelung der Notbetreuung

Liebe Eltern und Erziehungsberechtigte,

nach zwei ungewöhnlichen und ereignisreichen Wochen stehen nun die Osterferien vor der Tür. Im Anschluss an die Ferien werden Ihre Kinder von den Kolleginnen und Kollegen für die verbleibenden Tage bis zum aktuell geplanen Schulstart am 20.04.2020 weitere Aufgaben und Material erhalten. Die Aufgaben werden selbstverständlich nicht bewertet. Ihre Kinder können die bearbeiteten Aufgaben und Ergebnisse nach wie vor gerne an die entsprechenden Kolleginnen und Kollegen zurückmailen, um eine Rückmeldung zu bekommen.

Es gelten weiterhin die angepassten Kriterien für die Inanspruchnahme der Notbetreuung, nach denen nur ein Elternteil/Erziehungsberechtigte/r in sog. kritischen Infrastrukturen tätig sein muss.

Sollten Sie gezwungen sein, eine Notbetreuung in Anspruch nehmen zu müssen, ist die Anmeldung werktags von 8:00 Uhr bis 14:00 Uhr telefonisch unter 05136-9723031 über das Sekretariat möglich. Bitte beachten Sie die Telefonansage!

Außerhalb dieser Zeit können Sie Ihr Kind per E-mail unter notbetreuung-corona@rbg-burgdorf.de anmelden. Bitte beachten Sie, dass wir zur Planung um einen Tag Vorlauf bitten.

Die Schulen wurden mit der Sicherstellung einer Notbetreuung während der Zeit der Osterferien beauftragt. Dies bedeutet, dass wir als Schule auch in den Osterferien für eine Notbetreuung der Schülerinnen und Schüler der Klassen 5 bis 8 in der Zeit von 8:00 Uhr bis 13:00 Uhr zur Verfügung stehen.

Ich bitte Sie um Verständnis, dass eine Anmeldung nur dann erfolgen kann, wenn Sie die Kriterien erfüllen und auf die Betreuung Ihres Kindes während der Osterferien unabwendbar angewiesen sind. Es ist in diesem Zusammenhang nochmals wichtig zu betonen, dass es sich um eine Notbetreuung für die Jahrgänge 5-8 handelt. Dies bedeutet, dass die Betreuung auf die absolut notwendige Anzahl zu beschränken ist, sodass möglichst keine neuen Infektionsketten entstehen können bzw. wir das Durchbrechen von Infektionsketten weiterhin konsequent umsetzen.

Folgende Berufsgruppen können für ihre Kinder eine Notbetreuung beanspruchen:

  • Beschäftigte im Gesundheitsbereich, medizinischen Bereich und pflegerischen Bereich,
  • Beschäftigte zur Aufrechterhaltung der Staats- und Regierungsfunktionen,
  • Beschäftigte im Bereich der Polizei, Rettungsdienst, Katastrophenschutz und Feuerwehr,
  • Beschäftigte im Vollzugsbereich einschließlich Justizvollzug, Maßregelvollzug und vergleichbare Bereiche.

Laut Verfügung ist diese Auflistung nicht mehr abschließend.

Durch das geänderte Konsumverhalten von uns allen stehen im Moment auch Supermärkte verstärkt in unser aller Fokus. Nach meiner Wahrnehmung sind es gerade die Verkäuferinnen und Verkäufer, die mit Ihrem Einsatz dazu beitragen, dass die Stimmung in der Bevölkerung trotz einer gewissen Angespanntheit insgesamt noch ruhig ist. Deshalb biete ich – ebenfalls nach Rücksprache mit meinem Schulleitungsteam und dem Personalrat – an, auch die Kinder der Verkäuferinnen und Verkäufer in der Lebensmittelbranche sowie der LKW-Fahrer, die eben diese benötigten Lebensmittel oder Rohstoffe wie Öl, Diesel, Benzin, … transportieren, mit in die Notbetreuung aufzunehmen.

All diesen Berufsgruppen gilt mein aufrichtiger Dank für ihren Einsatz!

HIER können Sie das Anmeldeformular zur Notbetreuung herunterladen.

Zum Abschluss möchte ich Ihnen für die kommende Zeit wünschen, dass Sie zur Ruhe kommen und viele wertvolle Momente für sich und Ihre Familie schaffen können. Bleiben Sie optimistisch und schauen Sie voller Zuversicht nach Vorne.

Wenn es etwas Neues gibt, dann werde ich Sie auf diesem Wege weiterhin informieren. Alle wesentlichen Informationen erscheinen auch auf unserer Homepage.

Bleiben Sie gesund!

Mit herzlichen Grüßen

Saskia van Waveren-Matschke, GSD‘

– Schulleiterin –