Bitte beachten Sie, dass Besucher und schulfremde Personen nur in unvermeidbaren Fällen die Schule betreten sollten und sich im Sekretariat anmelden müssen!
Sie unterliegen zudem der Dokumentationspflicht und müssen sich in die ausliegende Liste zur Personenerfassung eintragen. Ihre Daten werden nach drei Wochen vernichtet.
Auf dem gesamten Schulgelände und im Gebäude besteht Maskenpflicht.
Die Schule darf also nur mit Nasen-Mundbedeckung betreten werden!
Bitte folgen Sie den Anweisungen auf den Aushängen im Eingangsbereich!
Bei folgenden Symptomen ist das Betreten der Schule verboten:
- Fieber oder
- akutem, unerwartet aufgetretenem Infekt (insb. der Atemwege) mit deutlicher Beeinträchtigung des Wohlbefindens oder
- anhaltendem starken Husten, der nicht durch Vorerkrankung erklärbar ist.
Das Betreten der Schule ist grundsätzlich verboten für:
- Personen, die SARS-CoV-2 positiv getestet wurden.
- Personen, die engen Kontakt zu einem bestätigten Covid-19 Fall hatten und unter häuslicher Quarantäne
- Personen, die aus einem Coronavirus-Risikogebiet zurückkehren (Sie müssen sich i. d. R. beim zuständigen Gesundheitsamt melden und sich ggf. in Quarantäne begeben!)
Alle Informationen können Sie sich auch HIER im PDF-Format herunterladen!