Anmeldung

Aufgrund der aktuellen Situation und des erforderlichen Infektionsschutzes haben wir in Absprache mit dem Schulträger entschieden, das Anmeldeverfahren nach Möglichkeit kontaktlos zu gestalten. 

Sie können sich die Unterlagen zum Ausfüllen direkt hier herunterladen.

Anmeldebogen_SEK I_Stand 08.03.2024

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Informationen zur Anmeldung für alle Jahrgänge erforderliche Unterlagen: 

  • das letzte Zeugnis (Kopie)
  • ein Passbild
  • Unterschriften beider Erziehungsberechtigten
  • ggf. eine Mitteilung über das Sorgerecht
  • den Anmeldebogen zur Schulbuchausleihe, wenn Sie teilnehmen möchten
  • eine Ärztliche Bescheinigung über den Masernimpfschutz
  • ggf. BuT-Berechtigungsnachweis
  • ggf. Gutachten/Bescheide über sonderpädagogischen Unterstützungsbedarf oder Teilleistungsschwächen (z.B. LRS, Dyskalkulie…)
  • einen Mitschüler/innen-Wunsch oder zwei

Sie haben mehrere Möglichkeiten uns die vollständigen Unterlagen zukommen zu lassen.

1. über den Postweg an: Rudolf-Bembenneck-Gesamtschule Burgdorf, Vor dem Celler Tor 91, 31303 Burgdorf

2. per Mail an: verwaltung@rbg-burgdorf.de (alle Unterlagen als pdf.Datei anhängen, Passfotos bitte nachreichen)

3. persönlich im Sekretariat des Hauptgebäudes

Im Anschluss an das Anmeldeverfahren werden wir persönlich, über die Grundschulen, via Email oder über den Postweg ein Informationspaket an unsere zukünftigen Schüler*innen versenden.


Info´s und Anmeldefristen

 

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Zusätzliche Informationen zur Anmeldung Jahrgang 5 im SJ 2024/25

Ihre Entscheidung ist gefallen?

Sollten Sie sich gemeinsam mit Ihrem Kind für unsere Schule entschieden haben, so freuen wir uns sehr über die Anmeldung bis zum 13.05.2024 und die zukünftige Zusammenarbeit mit Ihnen und Ihrem Kind.

Über eine kontaktlose Abgabe der Anmeldeunterlagen freuen wir uns auch in diesem Jahr. Gerne können Sie uns alle benötigten Unterlagen per Mail zusenden oder auch in den Briefkasten der RBG stecken.


Zusätzliche Informationen zur Anmeldung Jahrgang 11 – GYMNASIALE OBERSTUFE

Die endgültige Aufnahme in die Oberstufe kann erst mit dem Nachweis eines erweiterten Sekundarabschlusses I (Zeugnis des 2. Schulhalbjahres Klasse 10) erfolgen.

Da eine freie Oberstufenwahl besteht, ist für den Besuch unserer Oberstufe keine Ausnahmegenehmigung zum Besuch einer Schule außerhalb Ihres Schulbezirks erforderlich. Dieses gilt auch wenn Sie nicht im Einzugsgebiet der Burgdorfer Schulen wohnen.

Eine Fahrkarte für den Schulweg steht Schülern und Schülerinnen ab dem 11. Jahrgang leider nicht mehr zu.