Krankmeldung

Umgang bei Erkrankung von Schülerinnen und Schülern

Liebe Eltern,

grundsätzlich liegt es im Interesse der Schulgemeinschaft, dass Krankheiten gar nicht erst in die Schule hinein getragen werden. Aus diesem Grund ist es geboten, ein Kind bei Krankheitssymptomen wie z.B. Fieber, Durchfall, Übelkeit etc., aber auch bei einer starken Erkältung, zu Hause zu betreuen. Ihr Kind sollte erst wieder die Schule besuchen, wenn es zumindest einen Tag symptomfrei ist.

Aus gegebenem Anlass möchten wir Ihnen mitteilen, dass Schülerinnen und Schüler, die während des Schultages erkranken, von Ihnen bzw. einer beauftragten Person in der Schule abgeholt werden müssen. Sie dürfen nicht von uns nach Hause geschickt werden, auch nicht bei einer telefonischen Einverständniserklärung.

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Ablauf für Sie, wenn Ihr Kind erkrankt ist und nicht die Schule besuchen kann:
  1. bis spätestens 9.00 Uhr Anruf (05136 9723031 (Jg. 5-8), 05136 9202170 (Jg. 9-13), nach Ansage Taste 1 drücken und auf den Anrufbeantworter sprechen) oder E-Mail (verwaltung@rbg-burgdorf.de) ans Sekretariat senden.
  2. Die schriftliche Entschuldigung muss spätestens am 3. Krankheitstag vorliegen. 
  3. Bei Attestpflicht bitte eine ärztliche Bescheinigung einreichen. Die schriftliche Entschuldigung durch Erziehungsberechtigte reicht dann nicht aus! Sollte Ihr Hausarzt im Urlaub sein, wenden Sie sich bitte an die zuständige Vertretung.

Entschuldigung – Kopiervorlage

Sportunterricht

Bitte beachten Sie, dass eine Freistellung von der aktiven Teilnahme am Sportunterricht über den Zeitraum einer Woche hinaus nur durch Vorlage eines ärztlichen Attests erfolgen kann. Eine Nichtteilnahme von drei Monaten und mehr Bedarf der Genehmigung durch die Landesschulbehörde.

Befreiung vom Sportunterricht – Kopiervorlage

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Abholung Ihres Kindes

Sollte Ihr Kind während des Schultages erkranken, werden Sie von uns telefonisch informiert und müssen Ihr Kind abholen, bzw. abholen lassen.

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Ablauf für Sie, wenn Ihr Kind während des Schultages erkrankt:

1.Telefonische Info über die Schule an Sie           

2. Abholung Ihres Kindes durch Sie oder eine von Ihnen beauftragte, vertraute Person in der Schule. Es ist NICHT möglich, dass Ihr Kind den Heimweg alleine antritt.

Dies ergibt sich aus den Vorgaben des Erlasses, an die wir verpflichtend gebunden sind:

“Erste Hilfe, Brandschutz und Evakuierung in Schulen
RdErl. d. MK v. 27.6.2016 – AuG-40 183/2 (Nds.MBl. Nr.28/2016 S. 765; SVBl. 8/2016 S. 437), geändert durch RdErl. v. 23.1.2017 (Nds. MBl. Nr. 6/2017 S. 186; SVBl. 3/2017 S. 94) und v. 15.1.2019 (Nds. MBl. Nr. 6/2019 S. 338) – VORIS 22410 –

2.3.2 Die Lehrkraft sorgt dafür, dass Angehörige der oder des Verletzten oder Erkrankten informiert werden, wenn diese oder dieser die Schule vorzeitig verlassen muss. Die Wahl des Transportmittels richtet sich nach der Schwere der Verletzung oder Erkrankung. Eine Begleitung auf dem Weg zum Arzt ist sicherzustellen. Dies gilt auch bei einer verletzungs- oder erkrankungsbedingten Entlassung nach Hause, wobei hier gewährleistet sein muss, dass die oder der Verletzte nicht ohne Hilfe zu Hause zurückgelassen wird.”

Im Krankheitsfall während des Schultages bekommt Ihr Kind von der Schule einen Abholschein, diesen müssen Sie unterschreiben.

Bei Verletzungen innerhalb der Schule werden unsere Schulsanitäter involviert. Ein Sanitätsraum steht zur Verfügung, in dem verletzte Schülerinnen und Schüler versorgt werden. Sollte Ihr Kind die Schule nach einer Verletzung von Ihnen abgeholt werden müssen, so informieren wir Sie umgehend per Telefon.

Bitte denken Sie unbedingt daran, bei uns immer Ihre aktuellen Telefonnummern und der Notfallkontakte zu hinterlegen!