Vereinbarungen und Regeln

Schulcharta und Schulordnung RBG Burgdorf

Beschluss der Gesamtkonferenz vom 14.05.2018

 

Lage der Gebäude & Evakuierungsplan

 

 

 

Vereinbarungen und Regeln


Lehrervereinbarung
  1. Ich achte jede Schülerin, jeden Schüler. Ich bemühe mich, meinen Schülerinnen und Schülern und ihren individuellen Möglichkeiten gerecht zu werden, sie optimal zu fördern und niemandem zurückzulassen.
  2. Ich setze mich dafür ein, dass unsere Schule ein freundlicher, angstfreier Lern- und Lebensort ist: Innerhalb und außerhalb der Unterrichts soll eine Atmosphäre herrschen, in der alle gut arbeiten und sich wohlfühlen können.
  3. Ich übernehme Verantwortung für die konsequente Umsetzung der Schulregeln. Ich setze mich für die Kultur des Hinsehens ein.
  4. Ich kenne die Lern- und Unterrichtskonzepte der Schule und setze sie aktiv um: Ich biete vielfältige Lernformen an, die meine Schüler anregen, herausfordern und zu selbständigen Lernen befähigen.
  5. Ich arbeite im Team und kooperiere intensiv mit meinen Kolleginnen und Kollegen.
  6. Ich kooperiere eng und respektvoll mit den Erziehungsberechtigten, nehme ihre Sorgen und Hinweise ernst und informiere sie regelmäßig über die Entwicklung ihres Kindes.
  7. Ich bin bereit, mich – nach dem Fortbildungskonzept der Schule – regelmäßig weiterzubilden.
 
Schülervereinbarungen
  1. Ich möchte von anderen geachtet werden und gehe deshalb auch selbst respektvoll mit anderen um.
  2. Meine Meinung ist wichtig. Sie wird ernst genommen. Ebenso setze ich mich mit andern Meinungen auseinander und versuche sie zu verstehen.
  3. Ich möchte den Schulalltag angstfrei erleben können. Niemand soll mich auslachen, beschimpfen, schlagen oder auf andere Weise verletzen. Auch ich werde weder körperliche noch sprachliche Gewalt anwenden. Ich verhalte mich so, dass andere keine Angst zu haben brauchen.
  4. Ich möchte in der Schule viel Neues lernen und damit auf meine Zukunft gut vorbereitet sein. Deshalb nehme ich regelmäßig und pünktlich am Unterricht teil und gebe mein Bestes.
  5. Innerhalb und außerhalb des Unterrichts erwarte ich eine Atmosphäre, in der ich gut arbeiten und mich wohlfühlen kann. Dazu gehört für mich, anderen Mut zu machen, ihnen zu helfen und niemanden auszugrenzen.
  6. Ich möchte in einer sauberen und schönen Schule mit gut gepflegter Einrichtung leben und arbeiten. Deshalb gehe ich selbst auch sorgsam mit allen Materialien und Einrichtungsgegenständen um und gestalte die Schule mit.
  7. Ich möchte, dass unser Schulalltag gut funktioniert und übernehme deshalb auch Aufgaben für die Schulgemeinschaft.
  8. Umweltbewusstes Verhalten ist mir wichtig. Deshalb benutze ich umweltfreundliche Materialien, gehe sparsam mit Wasser und Energie um und trenne Wertstoffe von Restmüll.
 

 

Schulcharta und Schulordnung Rudolf-Bembenneck-Gesamtschule

Beschluss der Gesamtkonferenz vom 14.05.2018
Anmerkung: Diese Schulordnung wurde von der Gesamtkonferenz der Hauptschule am 24.05.2018 ebenfalls verabschiedet. Es ist lediglich ein Punkt anders: Die SchülerInnen der 9. Und 10. Klassen dürfen frei entscheiden, ob sie in den großen Pausen auf ihrem Flur bzw. in ihren Klassen bleiben oder in die Pause nach draußen gehen.
 
Wir brauchen alle! Alle bleiben zusammen, niemand bleibt zurück, niemand wird beschämt, jeder wird geachtet.
Das ist unser Leitsatz, an welchem sich das tägliche Handeln aller, die an unserer Schule lernen, lehren und arbeiten, orientieren soll.
An der RBG Burgdorf bemühen wir uns um gegenseitigen Respekt und Toleranz, Rücksicht und Verständnis füreinander.
Das bedeutet, dass
  1. die Meinung von anderen respektiert und toleriert wird,
  2. Gewalt kein Mittel einer Auseinandersetzung ist,
  3. persönliches und fremdes Eigentum geachtet und schonend behandelt wird.
 
In jeder Gemeinschaft, in welcher Menschen ein gemeinsames Ziel haben oder miteinander auskommen müssen, gelten Regeln, an die sich alle halten müssen.
Damit das gelingt, ist es wichtig, dass alle Beteiligten ihre Rechte und Pflichten und Regeln kennen und einhalten.
An der RBG Burgdorf gelten folgende Grundsätze:
  1. Ich möchte von anderen geachtet werden und gehe deshalb auch selbst entsprechend mit anderen um.
  2. Meine Meinung ist wichtig. Sie soll ernst genommen werden. Ebenso setze ich mich mit anderen Meinungen auseinander und versuche sie zu verstehen.
  3. Ich möchte den Schulalltag angstfrei erleben können und verhalte mich so, dass andere keine Angst zu haben brauchen.
  4. Niemand soll mich auslachen, beschimpfen, schlagen oder auf andere Weise verletzen. Auch ich will bei Konflikten weder körperliche noch verbale Gewalt anwenden.
  5. Innerhalb und außerhalb des Unterrichts erwarte ich eine Atmosphäre, in der ich gut arbeiten und mich wohlfühlen kann. Dazu gehört für mich, anderen Mut zu machen, ihnen zu helfen und niemanden auszugrenzen.
  6. Ich möchte in einer sauberen und ordentlichen Schule mit gut gepflegter Einrichtung leben und arbeiten und sie auch mitgestalten. Deshalb gehe ich selbst auch sorgsam mit allen Materialien und Einrichtungsgegenständen um.
  7. Ich nehme Rücksicht auf das Ruhebedürfnis anderer und verzichte auf lautes Rufen, Lärmen und Laufen im Schulgebäude.
  8. Ich möchte, dass unser Schulalltag gut funktioniert und übernehme deshalb auch Aufgaben für die Schulgemeinschaft.
  9. Umweltbewusstes Verhalten und Handeln sind mir wichtig. Deshalb benutze ich umweltfreundliche Materialien, gehe sparsam mit Wasser und Energie um und trenne den Müll.
 
Ich weiß, dass all meine aufgeführten Wünsche und Vorstellungen nur dann in die Tat umgesetzt werden können, wenn die Zusammenarbeit zwischen Lehrkräften, Eltern, Schülerinnen, Schülern, Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern gut und vertrauensvoll funktioniert. Darum unterstütze ich diese Zusammenarbeit.
 
*Aus Gründen der Lesbarkeit wurde im Text die männliche Form gewählt, die Angaben beziehen sich auf beide Geschlechter.
 
 
 
An der RBG Burgdorf gelten folgende Regeln:
 
I. Unterricht und Unterrichtsräume
  1. Die Schule wird um 7.30 Uhr geöffnet. Nach dem Klingeln halten sich die Schüler* in den Klassenräumen auf.
  2. Der Unterricht beginnt und schließt pünktlich. Die Lehrkraft beendet den Unterricht und verschließt den Klassenraum. Die Schüler werden grundsätzlich nicht vorzeitig aus dem Unterricht entlassen. Wertsachen sind nicht über die Schule versichert. Schließfächer können privat angemietet werden.
  3. Fünf Minuten vor Unterrichtsbeginn klingelt es zum Pausenende. Die Schüler begeben sich in den Klassenraum oder zu den Fachräumen. Die Pausenaufsicht schließt die Räume nach der Pause auf.
  4. Zu Beginn der Unterrichtszeit sitzen die Schüler an ihrem Platz und haben die Arbeitsmaterialien für die Stunde bereitgelegt. Jacken und Mützen werden im Unterricht abgelegt.
  5. Vor Fachräumen warten die Schüler vor Unterrichtsbeginn ruhig auf ihre Lehrkraft, bis diese den Raum aufschließt. Die kleine und große Pause werden zum Wechseln der Räume genutzt, sodass alle Schüler vor Unterrichtsbeginn dort sind.
  6. Ist der Lehrer fünf Minuten nach Beginn des Unterrichts noch nicht erschienen, informiert der Stammgruppensprecher das Sekretariat.
  7. Sollten Schüler zu spät kommen, begeben sie sich schnell und leise an ihren Platz.
  8. Jeder Schüler hat ein Recht auf ungestörten Unterricht. Das Benutzen von elektronischen Geräten ist im Rahmen eines Unterrichtsthemas nur mit Erlaubnis des Fachlehrers erlaubt. Das gilt auch bei der Benutzung von Kopfhörern.
  9. Im Unterricht ist das Trinken von Wasser mit Erlaubnis der Lehrkraft gestattet. Die Getränke befinden sich nicht auf dem Tisch. In Testsituationen kann die Lehrkraft Kaugummikauen erlauben.
  10. Jede Lehrkraft ist verpflichtet, am Ende und wenn nötig auch zu Beginn einer Unterrichtsstunde, den Unterrichtsraum (auch Fach-, Kurs- und Differenzierungsräume) in einen ordnungsgemäßen Zustand versetzen zu lassen. Die Schüler sind verpflichtet dieser Aufforderung Folge zu leisten. In Fach- und Differenzierungsräumen werden nach jeder Stunde die Stühle hochgestellt, im Klassenraum in der letzten Unterrichtsstunde, die dort stattfindet.
  11. Um einen Beitrag zum Energiesparen zu leisten, sollen beim Verlassen der Klasse nach Schulschluss die Fenster geschlossen und das Licht ausgeschaltet werden. Dazu gehören auch das Herunterfahren der PCs und das Ausschalten der ActivBoards. Alle Eingangstüren sind grundsätzlich geschlossen.
  12. Fach- und Computerräume dürfen die Schüler nur unter Aufsicht betreten und sich dort aufhalten.
  13. Alle Schüler sind dafür verantwortlich, dass sich ihre Klassenräume einschließlich der Wände, Regale, Pinnwände und des sonstigen Mobiliars in einem ordentlichen und sauberen Zustand befinden. Die Tutoren sorgen dafür, dass die Klassendienste eingeteilt sind. Für die ordnungsgemäße Durchführung sind alle Lehrkräfte verantwortlich.
 
 
II. Verhalten in der Freizeit und in den Pausen
  1. In den großen Pausen verlassen die Schüler die Klassenräume und Flure des Jahrgangsbereiches. Ihnen ist es freigestellt, nach draußen zu gehen, im Mensabereich im EG zu bleiben oder das Angebot der Schülerbücherei wahrzunehmen, sofern sie sich daran halten, dass es sich um Ruhezonen handelt. Bei Verstößen kann die Aufsicht oder die Schulleitung die Schüler nach draußen schicken.
  2. Toiletten sind keine Aufenthaltsräume und müssen sauber hinterlassen werden.
  3. Zu Regenpausen wird von der Hofaufsicht das vorzeitige Pausenende durch Abklingeln veranlasst. Dann stehen auch die Klassenräume als Aufenthaltsbereich zur Verfügung.
  4. Klassenräume, Flure, Pausenhalle, Cafeteria und Mensa sind Ruhezonen. Toben, Rennen und die Benutzung von Spielgeräten ist nur auf dem Schul-hof erlaubt, nicht jedoch im Gebäude. Ballspiele sind nur in den dafür vor-gesehenen Bereichen auf dem Schulhof gestattet. Geworfen werden darf nur in der Ballspielzone mit den dafür vorgesehenen Sportgeräten. Eine Gefährdung anderer ist grundsätzlich auszuschließen.
  5. Elektronische Geräte (wie z.B. Tablets, MP3-Player, Handys/Smartphones) dürfen nur während der Pausen in der Handyzone benutzt werden. Die Aufnahmen von Fotos, Videos und Tonaufnahmen sind auf dem gesamten Schulgelände nicht gestattet.
  6. Jeder Schüler hinterlässt in der Mensa einen sauberen Platz am Tisch. Alles Weitere regelt die Mensa-Ordnung.
  7. Die Schüler dürfen das Schulgelände nur mit Erlaubnis einer Lehrkraft verlassen. Dieses gilt auch für Pausen und Freistunden.
  8. Wir pflegen einen respektvollen und freundlichen Umgang miteinander, dazu gehört auch die Begrüßung zu Beginn der Unterrichtsstunde, sowie das Grüßen und Türaufhalten im Schulgebäude.
 
III. Sonstiges
  1. Im Schulgebäude und auf dem Schulgelände darf nicht geraucht werden.
  2. Das Mitbringen von Waffen, Laserpointern, Feuerzeugen, Feuerwerks-körpern, Drogen, koffeinhaltigen oder alkoholischen Getränken ist verboten.
  3. Auf dem Schulgelände werden Fahrräder und Roller geschoben.
  4. Einrichtung und Ausstattung der Schule werden schonend behandelt Verschmutzungen von Tischen, Stühlen und Wänden müssen unbedingt unterbleiben. Wenn sich die Verursacher nicht ermitteln lassen, müssen die Verschmutzungen von den Ordnungsdiensten der Klasse beseitigt werden.
  5. Besucher melden sich grundsätzlich im Sekretariat an. Der Besuch von anderen Kindern und Jugendlichen ist nur in Ausnahmefällen möglich und muss mit einer Lehrkraft vereinbart sein. Wenn sich Schulfremde im Gebäude oder auf dem Schulgelände aufhalten, muss sofort die Schulleitung verständigt werden.
  6. Abfälle werden in den Wertstoffbehältern getrennt entsorgt. Benutzte Kaugummis gehören in den Restmülleimer. Das Spucken ist im gesamten Schulbereich verboten. Alle sind für die Sauberkeit der Schule verantwortlich. Der eingeteilte Klassen- und Hofdienst sorgt dafür, dass die gesamte Schule in einem ordentlichen Zustand ist. Dies gilt auch für die Flure und die Pausenhalle.
 
 
IV. Maßnahmen bei Verstößen gegen die Schulordnung
Meinungsverschiedenheiten werden ohne Gewalt beigelegt. Wer mit einem Konflikt nicht allein zurecht kommt oder sich ungerecht behandelt fühlt, kann sich an Tutoren, SV-Berater, Sozialpädagogen, Schulmediatoren, Streitschlichter oder Schulleitung wenden.
Bei Verstößen gegen die Schulordnung kann die Lehrkraft oder die Klassen-konferenz entsprechend geeignete Erziehungsmittel beschließen. Die Erziehungs-berechtigten können über das Fehlverhalten informiert werden.
Wer Schäden anrichtet, muss dafür aufkommen.
In gravierenden Fällen findet zusammen mit den Eltern unter Leitung der Jahrgangsleitung ein Abmahnungsgespräch statt. Dabei werden erzieherische Maßnahmen verhängt und Vereinbarungen für die weitere Zusammenarbeit getroffen. Bei groben Pflichtverletzungen und schwerwiegenden Verstößen gegen die Schulordnung können vom Schulleiter Ordnungsmaßnahmen eingeleitet werden.
Nach Information der Erziehungsberechtigten können Schüler, die gewalttätig geworden sind, von dem Schulleiter für den Rest des Schultages vom Unterricht ausgeschlossen werden. In Abstimmung mit den Jahrgangsleitungen/Tutoren werden weitere Maßnahmen geprüft.