Der Schulvorstand hat die wichtige Aufgabe, die Arbeit der Schule zu gestalten. Ziel hierbei ist die Qualitätsentwicklung. Die Entscheidungsbefugnisse des Schulvorstandes sind in § 38 a Abs. 3 NSchG abschließend festgelegt.
Der Schulvorstand entscheidet u. a.
– über den von der Schulleiterin/dem Schulleiter aufgestellten Plan über die Verwendung der Haushaltsmittel,
– die Zusammenarbeit mit anderen Schulen,
– Schulpartnerschaften,
– die Ausgestaltung der Stundentafel,
– Grundsätze für die Durchführung von Projektwochen,
– für die Werbung und das Sponsoring in der Schule
– und für die jährliche Überprüfung der Arbeit der Schule nach § 32 Abs. 3 NSchG.
(vgl. https://www.landesschulbehoerde-niedersachsen.de/themen/schulorganisation/schulverfassung/schulverfassung)
Stand: 10.12.2016
Wahlen zum Schulvorstand
Der Schulvorstand setzt sich aus 7 Lehrkräften/pädagogischen MitarbeiterInnen, der Schulleiterin, 4 ElternvertreterInnen und 4 SchülervertreterInnen zusammen. Die Anzahl der Mitglieder des Schulvorstands erhöht sich mit dem Hochwachsen der Schule. Der erste Schulvorstand an der IGS Burgdorf wurde im Dezember 2015 gewählt.
Mitglieder (derzeit):
für die Lehrkräfte: Saskia van Waveren-Matschke (Schulleiterin/Vorsitzende) – Dr. Peggy Richert (Didaktische Leiterin) – Marie Hennig – Tabea Hoppe – Esther Zittel – Catharina Jenneckens – Cara Bock
Elternvertreter: Jörg Fröhlich (Schulelternratsvorsitzender) – Fr. Burghard – Fr. Munder -Fr.Plaß
Schülervertreter: Marlon Fritz, Ercan Cömlek