Schulvorstand

Der Schulvorstand hat die wichtige Aufgabe, die Arbeit der Schule zu gestalten. Ziel hierbei ist die Qualitätsentwicklung. Die Entscheidungsbefugnisse des Schulvorstandes sind in § 38 a Abs. 3 NSchG abschließend festgelegt.

Der Schulvorstand entscheidet u. a.

– über den von der Schulleiterin/dem Schulleiter aufgestellten Plan über die Verwendung der Haushaltsmittel,

– die Zusammenarbeit mit anderen Schulen,

– Schulpartnerschaften,

– die Ausgestaltung der Stundentafel,

– Grundsätze für die Durchführung von Projektwochen,

– für die Werbung und das Sponsoring in der Schule

– und für die jährliche Überprüfung der Arbeit der Schule nach § 32 Abs. 3 NSchG.

(vgl. https://www.landesschulbehoerde-niedersachsen.de/themen/schulorganisation/schulverfassung/schulverfassung)

Stand: 10.12.2016

Wahlen zum Schulvorstand

Der Schulvorstand setzt sich aus 7 Lehrkräften/pädagogischen MitarbeiterInnen, der Schulleiterin, 4 ElternvertreterInnen und 4 SchülervertreterInnen zusammen. Die Anzahl der Mitglieder des Schulvorstands erhöht sich mit dem Hochwachsen der Schule. Der erste Schulvorstand an der IGS Burgdorf wurde im Dezember 2015 gewählt.

Mitglieder (derzeit):

für die Lehrkräfte: Saskia van Waveren-Matschke (Schulleiterin/Vorsitzende)  –  Dr. Peggy Richert (Didaktische Leiterin) – Marie Hennig – Tabea Hoppe – Esther Zittel – Catharina Jenneckens – Cara Bock

Elternvertreter: Jörg Fröhlich (Schulelternratsvorsitzender) – Fr. Burghard – Fr. Munder -Fr.Plaß

Schülervertreter:  Marlon Fritz, Ercan Cömlek