Wichtige Informationen für den Unterricht nach den Herbstferien

Liebe Eltern und Erziehungsberechtigte,

ich hoffe, dass Sie gesund durch die Herbstferien gekommen sind und die Zeit mit ihren Familien auch zur Erholung nutzen konnten. Sie alle haben sicherlich die steigenden Infektionszahlen verfolgt – auch hier in Burgdorf lag die Inzidenzzahl zwischenzeitlich bei beinahe 80, nun ist sie in den letzten Tagen wieder deutlich unter 50 gesunken. Der Wert der Region Hannover (Landkreis), der für die Verschärfung oder Lockerung von Maßnahmen entscheidend ist, lässt jedoch keine Entspannung der Gesamtsituation erwarten.

In einer heutigen Pressekonferenz und in einem vom Kultusminister Tonne an Sie gerichteten Brief spielen eben diese Inzidenzwerte eine wesentliche Rolle. Den Brief finden Sie im Anhang in zwei Versionen.

Entscheidend sind die Grenzwerte 35 und 50 (Infizierte Personen in 7 Tagen pro 100.000 Einwohner).

Der Minister hat bekannt gegeben, dass alle Schulen nach den Ferien mit Szenario A, also dem eingeschränkten Regelbetrieb wie vor den Herbstferien starten. Am kommenden Montag beginnen wir also wieder mit allen Schülerinnen und Schülern und allen Klassen.

Er empfiehlt das Tragen einer Nasen-Mundbedeckung auch im Unterricht ab einem Inzidenzwert von 50. Diese Empfehlung gebe ich auf diesem Weg an Sie weiter. Stand heute, 22.10.2020, liegt die Inzidenzzahl der Region Hannover bei einem Wert von 43,7. Sie können den Wert tagesaktuell im Internet finden, auch unter dem nachfolgenden Link lassen sich die Inzidenzahlen und die aktuellen Fallzahlen (RKI) gut verfolgen:

https://experience.arcgis.com/experience/478220a4c454480e823b17327b2bf1d4

In 14 Tagen wird durch das Kultusministerium überprüft, ob eine Änderung dieser Empfehlung erfolgt.

Im neuen Rahmen-Hygiene-Plan, Corona Schule, den Sie ebenfalls im Anhang finden, sind die wesentlichen Änderungen blau hervorgehoben.

Zudem wurde ein Merkblatt für schulische Veranstaltungen herausgegeben. Aus diesem geht hervor, dass Elterngespräche möglichst per Telefon oder Videokonferenz abgehalten werden sollen. Sollten Sie einen für die anstehenden Sprechtage bereits als Präsenztermin vereinbartes Gespräch deshalb lieber telefonisch oder per Videokonferenz wahrnehmen wollen, nehmen Sie bitte per E-Mail direkt mit der Lehrkraft Kontakt auf und vereinbaren Sie einen neuen Termin.

Ansonsten gilt während der gesamten Sprechtage überall Maskenpflicht und selbstverständlich auch die Einhaltung des Abstandsgebots und die Dokumentationspflicht. Sie müssen sich beim Betreten des Gebäudes verpflichtend in die ausliegenden Listen eintragen und Ihre Hände desinfizieren.

Abschließend bitte ich Sie darum, sich Ihrer Verantwortung für uns als Schulgemeinschaft bewusst zu sein. Wir sind bis zu diesem Zeitpunkt ohne einen positiven Fall an der Schule gekommen – und jeder Tag mehr, an dem niemand erkrankt, wir keine Klasse, keinen Jahrgang und keine Lehrkräfte in Quarantäne schicken lassen müssen ist ein Gewinn für alle. Darum bitte ich Sie: Kommen Sie nicht zum Sprechtag, wenn Sie sich nicht gesund fühlen. Lassen Sie ihr Kind nicht krank zur Schule kommen. Wenn Sie in einem Risikogebiet waren, halten Sie die Quarantänebestimmungen ein. Nehmen Sie Symptome, die Corona zugeordnet werden können ernst. Ihre Vorsicht schützt uns alle. Eine Garantie kann uns keiner geben, aber wir können alle dazu beitragen, das Risiko für eine Infektion hier in der Schule möglichst gering zu halten.

Geben Sie Ihrem Kind möglichst mehrere Masken mit zur Schule, sodass es diese im Tagesverlauf auch wechseln kann und einen Ersatz hier hat, falls eine Maske verloren geht. Verdeutlichen Sie zu Hause, dass Sie von Ihrem Kind erwarten, dass es die Hygieneregeln einhält. Lassen Sie Ihr Kind möglichst oft zu Fuß oder mit dem Rad zur Schule kommen. In den Bussen wird der Abstand nicht eingehalten werden können und die Masken bieten keinen vollständigen Schutz.

DANKE für Ihre Unterstützung!

In Härtefällen besteht nach der neuen Regelung die Möglichkeit, bei der Schulleitung eine vorübergehende Freistellung vom Präsenzunterricht zu beantragen, wenn ihr Kind mit einem Angehörigen in einem Haushalt zusammenlebt, der zur Risikogruppe gehört (ärztlich attestiertes Vorliegen von chronischen Erkrankungen insbesondere des Herz-Kreislauf-Systems, der Lunge (z. B. chronisch obstruktive Lungenerkrankung (COPD), chronischen Lebererkrankungen, Diabetes mellitus (Zuckerkrankheit), mit einer vorliegenden Einschränkung des Immunsystems aufgrund einer Krebserkrankung oder mit geschwächtem Immunsystem (z. B. aufgrund einer Erkrankung, die mit einer Immunschwäche einhergeht oder durch Einnahme von Medikamenten, die die Immunabwehr schwächen, wie z. B. Cortison) und es einen sonderpädagogischen Unterstützungbedarf im Bereich geistige Entwicklung, körperlich-motorische Entwicklung, Hören oder Sehen hat oder wenn ihr Kind mit einem Angehörigen, der der Risikogruppe zuzuordnen ist (s.o.) in einem Haushalt zusammenlebt und die Inzidenzzahl am Schulstandort oder Wohnort den Schwellenwert 35 überschreitet.

Wenden Sie sich bei Fragen bitte an mich. Das Antragsformular finden Sie auf unserer Homepage.

Ein weiterer Hinweis noch zum Schluss: Wir haben in den vergangenen Schulwochen seit den Sommerferien im Sekretariat rund 150 Mund-Nasenbedeckungen (Einwegmasken und einige selbstgenähte Stoffmasken aus Elternspenden) an Schülerinnen und Schüler ausgegeben, deren Masken verloren gingen oder so schmutzig, dreckig oder kaputt waren, dass sie nicht mehr verwendet werden konnten. Schülerinnen und Schüler, die zum ersten Mal ohne Maske zur Schule kamen, haben ebenfalls ausnahmsweise einmal eine solche Einwegmaske von uns erhalten. Beim zweiten Mal wurden Sie als Eltern von uns darüber informiert, dass Ihr Kind ohne Maske zur Schule gekommen ist. Beim dritten Mal ohne Maske schließen wir Ihr Kind für diesen Tag vom Unterricht aus. Die über die Spende zur Verfügung gestellten Masken sind nun aufgebraucht. Zukünftig sind wir gezwungen, die Ausgabe von Masken gegen zu finanzieren und erheben nun eine Gebühr von 50 Cent pro ausgegebener Einwegmaske. Hat Ihr Kind kein Geld dabei, so kann es gegen ein Pfand eine Maske erhalten und dieses am kommenden Tag wieder mit 50 Cent auslösen.

Bitte sorgen Sie zuverlässig selbst für die Sicherheit Ihres Kindes! Die Einwegmasken eignen sich nur zum Tragen für einige Stunden und müssen täglich gewechselt werden.

Ich wünsche Ihnen nun noch ein schönes und entspanntes letztes Ferienwochenende – mit einer Stunde länger Zeit durch die Umstellung auf die Winterzeit am kommenden Sonntag.

Und vor allem: Bleiben Sie gesund!

Mit freundlichen Grüßen

Saskia van Waveren-Matschke, Schulleiterin

Anhänge:

Elternbrief des Kultusministers

Elternbrief des Kultusministers in einfacher Sprache

Aktualisierter Rahmenhygieneplan für alle Schulen

Antrag auf Befreiung vom Präsenzunterricht mit ärztlichem Attest

Hinweis zum Umgang mit Erkältungskrankheiten: Wann darf mein Kind zur Schule?

Aktuelle Informationen zum Betreten des Schulgeländes

Bitte beachten Sie, dass Besucher und schulfremde Personen nur in unvermeidbaren Fällen die Schule betreten sollten und sich im Sekretariat anmelden müssen!

Sie unterliegen zudem der Dokumentationspflicht und müssen sich in die ausliegende Liste zur Personenerfassung eintragen. Ihre Daten werden nach drei Wochen vernichtet.

Auf dem gesamten Schulgelände und im Gebäude besteht Maskenpflicht.

Die Schule darf also nur mit Nasen-Mundbedeckung betreten werden!

Bitte folgen Sie den Anweisungen auf den Aushängen im Eingangsbereich!

Bei folgenden Symptomen ist das Betreten der Schule verboten:

  • Fieber oder
  • akutem, unerwartet aufgetretenem Infekt (insb. der Atemwege) mit deutlicher Beeinträchtigung des  Wohlbefindens oder
  • anhaltendem starken Husten, der nicht durch Vorerkrankung erklärbar ist.

Das Betreten der Schule ist grundsätzlich verboten für:

  1. Personen, die SARS-CoV-2 positiv getestet wurden.
  2. Personen, die engen Kontakt zu einem bestätigten Covid-19 Fall hatten und unter häuslicher Quarantäne
  3. Personen, die aus einem Coronavirus-Risikogebiet zurückkehren (Sie müssen sich i. d. R. beim zuständigen Gesundheitsamt melden und sich ggf. in Quarantäne begeben!)

Alle Informationen können Sie sich auch HIER im PDF-Format herunterladen!

Hinweis zu den geplanten Schülerpraktikas

Leider können die geplanten Schülerpraktika in diesem Schuljahr aufgrund der Corona-Pandemie nicht stattfinden. Im Rahmen der Berufsorientierung suchen wir nach alternativen Möglichkeiten die Schülerinnen und Schüler für den Arbeitsmarkt vorzubereiten.